Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für alle Dienstleistungen und Lieferungen gegenüber allen Auftraggebern.

§ 2 Vertragsabschluss

Auftragsgegenstand ist Beratung, Schulung und/oder Erstellung digitaler Medien nach den Vorgaben und Wünschen des Auftraggebers im Rahmen individueller Vereinbarungen. Gelieferte Daten werden ohne ausdrücklichen Aufrag nur auf Plausibilität geprüft. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, nicht Vertragsbestandteil. Teilleistungen sind zulässig. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 3 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle als vertraulich bezeichneten Informationen des Auftraggebers. Diese Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzepte, Methoden, Techniken und sonstiges für die Projektabwicklung bedeutsames Know-how sowie für Informationen, die dem Auftragnehmer bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bekannt werden.

§ 4 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt auch gegenüber Dritten. Die Haftung ist auf die fünffache Auftragssumme, maximal jedoch auf eine Betrag in Höhe von 25.000 € pro Auftrag/ Vertrag begrenzt.

§ 5 Urheberrecht

Der Auftragnehmer bleibt bei urheberrechtsfähigen Arbeitsergebnissen Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

§ 6 Nachträgliche Änderungen

Sofern es im Rahmen der Aufwands- und Zeitplanung möglich ist, wird der Auftragnehmer Änderungswünschen des Auftraggebers nachkommen. Daraus resultierende Zusatzarbeit wird gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer seine Leistung verweigern und Verzugszinsen in Höhe von 5% Prozent über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) verlangen. Teilrechnungen sind zulässig. Ist der Auftrageber mit einem Ausgleich fälliger Zahlungen in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind. Dadurch bedingte Verzögerungen gehen alleine zu Lasten des Auftraggebers. Bis zur vollständigen Zahlung besteht Eigentumsvorbehalt.

§ 8 Sonstiges

Eine Abtretung der Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Zusatzvereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet und beidseitig unterzeichnet sein.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich hierbei eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Auftragnehmers zuständige Gerichtsort.

Stand: 31. März 2011